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Revolution beim Schmerzensgeld?
Die Bemessung des Schmerzensgeldes vor allem bei schwerwiegenden Personenschäden steht seit vielen Jahren in Deutschland in der Kritik. Das Schmerzensgeld wird im Vergleich zu vielen anderen Ländern als zu niedrig angesehe.
Nach einer mutigen und bahnbrechenden Entscheidung des OLG Frankfurt im Oktober 2018 ist die Diskussion intensiv entflammt. Darin wurde erstmals die sogenannte „taggenaue Schmerzensgeldberechnung“ angewendet, was bedeutet, dass für jeden Tag einer schwerwiegenden Erkrankung unterschiedlich (stationär, arbeitsunfähig, Verminderung der Erwerbsfähigkeit etc.) bestimmte Tagessätze an Schmerzensgeld zugebilligt werden sollen.
Die Anwendung dieser Methode kann für einzelne Betroffene zu einem Vielfachen der bislang zugestandenen Beträge führen. Die Versicherungen und die Ärzteschaft wehren sich hiergegen heftig.
Nach einigen weiteren ablehnenden Entscheidungen hinsichtlich dieser Methode, etwa durch das OLG Oldenburg oder das OLG Brandenburg hat inzwischen das OLG Frankfurt in einer erneuten Entscheidung die Methode modifiziert und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Es ist nun zu hoffen, dass es in absehbarer Zeit zu einer richtungweisenden Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes zu diesem vor allem für das Verkehrs- und Arzthaftungsrecht ausgesprochen relevanten Themenbereich kommt.
Auf jeden Fall kann bereits jetzt mit der Anwendung dieser Methode im Einzelfall argumentiert werden!
Winfried Folda, Fachanwalt für Verkehrsrecht