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Raser = Mörder ?
Der BGH hat im März erstmals in zwei Fällen Urteile aus Hamburg und Berlin bestätigt, in denen „Raser“, die jeweils einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht hatten, wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Droht nun jedem, der unglücklicherweise wegen zu hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursacht, zum „Mörder“ zu werden?
In Hamburg war ein 24-jähriger betrunken und ohne Führerschein mit 155 km/h mit einem gestohlenen Taxi auf der Flucht vor der Polizei auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen gestoßen, in dem ein Insasse an der Unfallstelle verstarb, zwei weitere Personen schwer verletzt wurden.
In Berlin haben sich zwei junge Männer mitten auf dem Berliner Ku´damm mit hochmotorisierten Autos ein Rennen geliefert, dabei rote Ampeln überfahren und schließlich kam es zum Zusammenstoß mit dem Jeep eines unbeteiligten Dritten, der schließlich verstarb. Die Täter seien nach den Feststellungen des Gerichts selbstverliebt und rücksichtslos gewesen und hätten ihre Fahrzeuge förmlich vergöttert.
Damit unterscheiden sich beide Fälle doch deutlich von „normalen“ Geschwindigkeitsüberschreitungen, so dass bei einem ebenfalls tödlichen Ausgang in der Regel nur fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Betracht kommen werden. Allerdings ist bei einer Alkoholfahrt mit entsprechendem Ausgang eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren ohne Bewährung durchaus die Regel.
Winfried Folda, Fachanwalt für Strafrecht