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\\ MPU jetzt auch schon ab 1,1 Promille!

Bislang wurde in der Praxis regelmäßig ab 1,6 Promille im Blut am Steuer eine MPU zu Überprüfung der Fahreignung angeordnet.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 17.3.2021 entschieden, dass auch schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung auszugehen ist und eine MPU zumindest dann rechtmäßig angeordnet werden kann, wenn im Rahmen der Anhaltesituation keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen des Fahrers festzustellen waren!

Mit dieser Entscheidung wird für alle Betroffenen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine zeit- und kostenintensive Vorbereitung auf die MPU erforderlich werden, unabhängig davon, dass sich der Zeitraum bis man den Führerschein wieder in der Hand hält, über die strafgerichtliche Sperrfrist hinaus verlängern kann.

Es empfiehlt sich daher in einem solchen Falle sofort mit den Vorbereitungsmaßnahmen zu beginnen und sich erforderlichenfalls hierüber beraten zu lassen.

Winfried Folda, Fachanwalt für Strafrecht

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