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\\ Corona-Hilfen und Subventionsbetrug

Seit der 2. Jahreshälfte 2021 wurden bundesweit mehrere Zigtausend Strafverfahren wegen Betrugs gegen Bezieher von Corona-Hilfen eingeleitet. Viele davon nur, weil die Bedingungen für den Bezug bei Antragstellung nicht genau gelesen worden sind, so etwa in der Meinung, dass die Corona-Hilfen einen Einkommensausfall ersetzen würden, während sie jedoch in aller Regel nur dazu dienen sollten fixe Ausgaben abzudecken.

Zunehmend wirken sich die Verfahren auch auf laufende Steuerveranlagungen aus, indem die Auszahlungsstelle der Coronahilfen etwa in Bayern seit Februar 2022 eine entsprechende Mitteilung an das jeweils zuständige Finanzamt veranlasst.

Vorsicht bei Kontrollanfragen und der Aufforderung zur Rückzahlung: In der Rückzahlung wird in der Regel ein Eingeständnis für den ungerechtfertigten Bezug der Hilfen gesehen und dementsprechend nachfolgend erst ein Strafverfahren eingeleitet.

Empfohlen wird daher sofort bei einer Kontaktaufnahme zur Prüfung einer rechtmäßigen Subvention fachkundige Beratung zu suchen.

 

Winfried Folda
Fachanwalt für Strafrecht

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