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Achtung: Neue Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2025 möglich
Die Düsseldorfer Tabelle, die die Kindesunterhaltsbeträge jeweils nach dem Einkommen des Unterhaltsschuldners, in aller Regel des Kindesvaters, regelt, wird alljährlich so zum 01.01.2025 an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland angepasst werden.
Bis dato sind die neuen Tabellenbeträge noch nicht veröffentlicht worden.
Es ist aber damit zu rechnen, dass diese im Laufe des Dezember 2024 veröffentlicht werden.
Da der Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, die jeweils gültigen Zahlbeträge für den Kindesunterhalt selbst aus der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Unterhaltsschuldner am besten unter der Internet-Adresse des OLG Düsseldorf diese ungefähr Mitte Dezember 2024 einsehen sollten, damit sodann zum 01.01.2025 der „neue“ Zahlbetrag an Kindesunterhalt geleistet werden kann.
Hierdurch wird vermieden, dass unnötige Aufforderungsschreiben der Unterhaltsgläubiger, meistens die Kindesmütter, entweder von diesen oder gar von beauftragten Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen übersandt werden.
Ein Tipp noch: Die Zahlbeträge können Sie auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle über das vorbenannte Internet-Portal des OLG Düsseldorf entnehmen (die 1. Tabelle ist der sog. Tabellenbetrag, nicht aber der Zahlbetrag).
John-P. Teifel
Fachanwalt für Familienrecht, Weilheim